Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist oberste Prämisse. Leistung und Gegenleistung sollen in Einklang stehen.
Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. In der Regel wird maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet. Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen. Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden.
Ein Teil der Steuerberatungskosten* kann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden.